Corona: Schutz für Mund und Nase

FFP2-Masken und medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) verringern Infektionsmöglichkeiten mit dem Coronavirus. Die Schutzwirkungen der einzelnen Masken sind dabei unterschiedlich. Die Verbraucherzentrale erklärt, was man beim Tragen von Masken beachten sollte.

Während der Corona-Pandemie haben die Bundesländer das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Teilen des öffentlichen Raums zur Pflicht gemacht. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zum 20. März 2022 gilt die bundesweite allgemeine Maskenpflicht nicht mehr, zum Beispiel im Einzelhandel und in Schulen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht aber weiterhin bestehen. Die Regelungen können in den einzelnen Bundesländern abweichen.

FFP2-Masken sind partikelfiltrierende Halbmasken und wurden ursprünglich als Staubschutzmasken konzipiert. Die englische Abkürzung steht für „filtering face piece“. Filtermasken werden nach ihrer Durchlässigkeit für kleine Teilchen wie Staub oder Viren entsprechend der Filterleistung in drei Klassen eingeteilt: Es gibt FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken.

Das Robert-Koch-Institut und der Arbeitsausschuss für biologische Arbeitsstoffe empfehlen bei Tätigkeiten mit SARS-CoV-2 bevorzugt FFP2-Masken oder darüber hinausgehenden Atemschutz zu tragen. Diese filtern 95 Prozent der Partikel und Aerosole (FFP1-Masken 80, FFP3-Masken 99 Prozent).

Zum vollständigen Beitrag der Verbraucherzentrale.